SEPA (neue Regeln im Zahlungsverkehr)

Ab dem 1. Februar 2014 gelten für Unternehmen, die öffentliche Verwaltung und Vereine zwingend die neuen Regeln für den bargeldlosen Zahlungsverkehr: kurz SEPA.
Hintergrund ist ein einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum.
Die erforderlichen Programmupdates stellen wir für unsere Kunden rechtzeitig bereit. Bitte sprechen Sie uns diesbezüglich an.

Sepa ist die englische Abkürzung von Single Euro Payments Area und bezeichnet den einheitlichen Zahlungsraum für Transaktionen in Euro.

Für unsere Kunden im Bereich Verwaltung, Fakturierung und Abrechnung können sich dadurch weitreichende Änderungen ergeben, wenn Sie:
a.) elektronischen Datenträgeraustausch mit Banken nutzen
oder
b.) entsprechende Daten (Kontonummern, Bankleitzahlen) an weiterverarbeitende Programme (Finanzbuchhaltung) transferieren

Die Fakten im Überblick:

  • Für Überweisungen und Lastschriften sind die Angaben IBAN (internationale Bankkontonummer) und BIC (Geschäftskennzeichen) statt  Kontonummer und Bankleitzahl erforderlich.
  • Sie benötigen eine Gläubiger-Identifikationsnummer. Die Erteilung der Gläubiger-Identifikationsnummer erfolgt durch die Deutsche Bundesbank ausschließlich über ein kostenloses, elektronisches Antragsverfahren.
  • Für Lastschriften wird die Einzugsermächtigung ersetzt durch ein Mandat. Dieses Mandat muss schriftlich vom Zahler erteilt werden. Jedes Mandat erhält eine eindeutige Nummer und das Ausstellungsdatum.

Bitte beachten Sie: Da wir zusätzliche, von Fremdherstellern erworbene, Softwaremodule einbinden, ist dieses Update nicht kostenfrei.