neue Dateiversion Krankenkassenabrechnung (TA 18)

Eine wichtige Information für alle Kunden die über das DTA Verfahren mit den Krankenkassen abrechnen:

Am 01.10.2023 verliert die Technische Anlage (TA) 17 zur Abrechnung von Leistungen nach “§ 302 SGB V Sonstige Leistungserbringer” ihre Gültigkeit. Ab diesem Zeitpunkt können nur noch Abrechnung nach TA-Version 18 akzeptiert und verarbeitet werden.

Die Umstellung von Version 17 auf Version 18 können Sie selbst ohne Softwareupdates durchführen.

Einfach opti_kasab starten und unter Einstellungen auf DTA-Version 18 umstellen.
Im Menü Datei: Einstellungen speichern nicht vergessen!

opti_kasab_v17