AGB’s

AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

Es gelten ausschließlich unsere Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Käufers bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.
Technische Änderungen im Sinne eines technischen Fortschritts bleiben vorbehalten.

§ 2 Angebot und Vertragsschluß

An die Preise unserer Angebote halten wir uns 6 Wochen ab Angebotsdatum gebunden. Vertragsänderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden müssen zur Rechtswirksamkeit schriftlich erfolgen.
Leistungen und Lieferungen über den Vertragsumfang hinaus werden gesondert berechnet.

§ 3 Auftragserteilung

Die Auftragserteilung hat grundsätzlich schriftlich (auch per Fax) zu erfolgen. Bei nur mündlicher Bestellung gehen Übermittlungsfehler sowie etwaige Mißverständnisse zu Lasten des Käufers.

§ 4 Lieferung

Die Lieferung erfolgt zu Lasten des Käufers. Versand- und Verpackungskosten werden dem Käufer berechnet.
Erkennt der Käufer Schäden an der Verpackung, so muß dieser zur Wahrung eventueller Rechte gegen die Seibt & Straub AG diese vom Transportunternehmer bescheinigen lassen. Transportschäden, die erst nach dem Öffnen der Ware erkennbar werden, sind innerhalb einer Woche bei der Seibt & Straub AG schriftlich zu melden.
Zu Teillieferungen und Teilleistungen sind wir jederzeit berechtigt.

§ 5 Zahlungsbedingungen

Alle Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Gerät der Käufer in Verzug, sind wir berechtigt, ab dem Datum der Fälligkeit Zinsen zu verrechnen. Die Höhe der Zinsen richtet sich nach dem von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatz.
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, so sind wir berechtigt die gesamte Restschuld fälligzustellen. In diesem Fall sind wir außerdem berechtigt, bezüglich sonstiger Verträge Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, sowie nach angemessener Nachfrist von diesen Verträgen zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Die Seibt & Straub AG behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware und allen Rechten bis zur vollständigen Zahlung vor. Der Käufer ist verpflichtet, jeden Wechsel seines Wohn- bzw. Geschäftsortes unverzüglich mitzuteilen, solange noch Forderungen wegen gelieferter Ware offenstehen oder die Ware noch nicht geliefert wurde.

§ 7 Gewährleistung

Die Seibt & Straub AG gewährleistet, daß die Software gemäß des Kaufvertrags und wie in der Dokumentation beschrieben, genutzt werden kann. Die Vertragspartner sind sich darüber einig, daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Softwarefehler unter allen Anwendungsbereichen völlig auszuschließen.
Ist gelieferte Hardware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften oder wird sie innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefern wir nach unserer Wahl unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder bessern nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
Für eventuell auftretende Folgeschäden übernimmt die Seibt & Straub AG keine Haftung. Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz bleiben hiervon unberührt.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung.

§ 8 Rechte

Alle Rechte an unserer Software und unseren Daten (unabhängig vom Speichermedium) liegen ausschließlich bei der Seibt & Straub AG.
Bei Lieferung unserer Software und Daten räumen wir dem Käufer die ausschließliche und nicht übertragbare Befugnis ein, die Software und Daten entsprechend der im Kaufvertrag genannten Arbeitsplätze zu nutzen.
Jede Kopie der Software und Daten, die nicht zum bestimmungsgemäßen Gebrauch technisch benötigt wird, ist untersagt. Der Käufer ist berechtigt, ausschließlich zu Sicherungszwecken eine Kopie zu erstellen.
Es ist untersagt, die Software und Daten sowie die zugehörigen Dokumentationen oder Teile hiervon zu ändern, zu modifizieren oder anzupassen oder in jeglicher Form zu entschlüsseln.

§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand

Der allgemeine Gerichtsstand der Seibt & Straub AG ist Stuttgart
Bei Verträgen mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, das für die Seibt & Straub AG sachlich und örtlich zuständige Gericht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen

Stand: 17.11.2003