Mobilitätsdatenverordnung

Die Mobilitätsdatenverordnung (= Pflicht zur Bereitstellung von Verkehrsdaten für Taxi- und Mietwagenunternehmer und Vermittlungszentralen) gilt in Deutschland ab dem 01.01.2022.

Ab diesem Zeitpunkt sollen statische Daten ( Anbieter, Tarife, Standplätze, Fahrzeugzahl und Ausstattung, Bediengebiet etc.) dem “nationalen Zugangspunkt” gemeldet werden.

Ab dem 01.07.2022 sind zusätzlich dynamische Daten in “Echtzeit” zu liefern (Fahrzeugpositionen etc.)

Wir haben uns intensiv mit dem Thema beschäftigt und werden in Zukunft auch die passende Lösung für unsere Kunden anbieten.

Die Verordnung wurde sehr kurzfristig verfasst. Im Moment stehen die für eine technische Umsetzung erforderlichen Informationen leider noch nicht zur Verfügung.
Aufgrund dieser Sachlage und da in der Verordnung keine Ordnungswidrigkeiten und Sanktionen erwähnt werden, empfehlen wir in Ruhe abzuwarten.

Beachten Sie auch die Informationen der Taxi-Verbände BVTM und TMV.

Wir informieren Sie, wenn uns weitere Informationen zu diesem Thema vorliegen.